Osnabrück/Nordhorn: Die 6. große Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Osnabrück verhandelt ab Montag, dem 25. März 2019, in einer Strafsache gegen einen jetzt 22-jährigen Angeklagten wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes.
Dem Angeklagten, der sich zurzeit in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 03. Oktober 2018 zunächst in die Wohnung seiner früheren Lebensgefährtin in Nordhorn eingebrochen zu sein und diese verwüstet zu haben. Als die frühere Lebensgefährtin und ein Begleiter wenig später an der Wohnung eintrafen, soll der Angeklagte sich zunächst versteckt haben. Dann soll er mit einem Küchenmesser aus der Wohnung gelaufen und den vor dem Haus stehenden Begleiter unversehens angegriffen haben. Er soll aus Eifersucht in Tötungsabsicht mehr als 20 mal auf den Begleiter seiner früheren Lebensgefährtin eingestochen und ihn schwer verletzt haben.
Angeklagter sticht mehrfach auf ehemalige Lebensgefährtin ein
Als seine frühere Lebensgefährtin hinzukam und Hilfe holen wollte, soll der Angeklagte auch auf sie aus Wut und Angst vor Entdeckung in Tötungsabsicht mehrfach eingestochen haben. Sie soll ebenfalls erhebliche Verletzungen erlitten haben. Der Angeklagte soll anschließend geflohen sein, weil er ein baldiges Eintreffen der Polizei befürchtete.
Am ersten Prozesstag wird die Anklage verlesen werden. Der Angeklagte wird die Möglichkeit erhalten, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Fortsetzungstermine sind für den 28. März, den 02. und den 23. April sowie den 08. Mai 2019, jeweils ab 09.00 Uhr, geplant.
(20.03.19)