Das Land Niedersachsen ebnet Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern den Weg, ihre Prüfungen trotz der andauernden Corona-Pandemie ablegen zu können. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die in diesem Jahr ihre Staatsprüfung ablegen, sollen keine Nachteile aufgrund der aktuellen Situation haben. „Mit diesem Schritt geben wir den angehenden Lehrkräften, aber auch den Seminarleiterinnen und Seminarleitern nun Planungssicherheit. Mit dem eingeschlagenen Weg können die Zeitpläne für das Ablegen der Prüfungen eingehalten werden und wir vermeiden eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes“, erklärt Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne.
Sollten im weiteren Verlauf des Schuljahres 2019/2020 praktische Prüfungen im Rahmen einer Unterrichtsstunde nicht oder nicht im geforderten Mindestumfang möglich sein, können andere Prüfungsformate bzw. Prüfungsersatzleistungen genutzt werden. Diese stehen der gegenseitigen Anerkennung der Abschlüsse unter den Ländern nicht entgegen. Die Prüfungen können als kompetenzorientiertes Kolloquium durchgeführt und dabei auch online-gestützt ausgestaltet werden. Die Zuständigkeit für die inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung der einzelnen Kolloquien liegt bei den Seminarleitungen der Studienseminare für das Lehramt an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen. Bei der Durchführung der Prüfungen gelten selbstverständlich weiterhin die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes als auch die des Robert-Koch-Instituts.
Anfang April hatten sich die Kultusminister der Länder darauf verständigt, die bevorstehenden Prüfungen für die Staatsprüfung auch im Umfeld der außergewöhnlichen Situation bundesweit zu ermöglichen und die so erworbenen Abschlüsse länderübergreifend anzuerkennen.
(Foto: Symbolbild)
(10.04.20)