Lengerich: In der Samtgemeinde Lengerich ist ein weiterer Fall von Geflügelpest festgestellt worden. Es handelt sich um einen weiteren Putenmastbetrieb in unmittelbarer Nähe des Betriebes, in dem bereits am vergangenen Freitag (14. November) der
hochpathogenen aviären Influenza (HPAI)-Virus amtlich bestätigt wurde. Insgesamt sind rund 18.900 Tieren neu betroffen. Damit erhöht sich die Zahl der amtlich festgestellten Vogelgrippefälle in der Samtgemeinde Lengerich auf drei, kreisweit auf insgesamt fünf Fälle.
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat den Verdacht einer Infektion mit dem HPAI-Virus H5N1 am heutigen Montag (17. November) amtlich bestätigt. Die Tiere der betroffenen Bestände sind durch eine Fachfirma tierschutzgerecht getötet worden.
Es wurden Restriktionszonen (Schutzzone und Überwachungszone) um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. In der Schutzzone, die in einem Radius von 3 km um den betroffenen Betrieb liegt, sind vier gewerbliche Betriebe mit rund 110.000 Tieren und 25 Hobbyhaltungen mit insgesamt 280 Stück Geflügel betroffen. Die Überwachungszone (10 km-Radius um den Ausbruchsbetrieb)
umfasst 67 gewerbliche Betriebe mit über 3,3 Mio. Stück Geflügel und 247 Hobbyhaltungen mit über 4000 Tieren.
Im Landkreis Emsland waren Ende Oktober die ersten beiden Fälle von Geflügelgrippe in dieser Saison in einer Putenmasthaltung in der Gemeinde Geeste mit rund 4400 Tieren (Hennen und Hähne) und einem Putenmastbetrieb in der Samtgemeinde Lengerich mit etwa 18.000 Putenhähnen aufgetreten. Am vergangenen Freitag (14. November) waren in einer Haltung mit über 53.000 Masthähnchen in der Gemeinde Geeste und in einem Putenmastbetrieb in der Samtgemeinde Lengerich mit insgesamt rund 10.600 Tieren weitere Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) festgestellt worden.
Im Fall eines Vogelgrippeausbruchs gelten nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften bestimmte Maßgaben und Regelungen, die durch den Landkreis Emsland veranlasst bzw. durchgesetzt werden. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz vor einer Ausbreitung des HPAI-Virus. Dazu gehören die Festlegung von Restriktionszonen (Schutzzone und Überwachungszone) rund um
einen Ausbruchsbetrieb.
Da die Verbreitung der Geflügelpest auf andere Bestände insbesondere durch den Handel mit betroffenen Tieren, deren Eiern oder sonstigen Produkten erfolgt, ist in den Restriktionszonen der Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Eine Verbreitung kann auch indirekt erfolgen, z. B. durch verunreinigte Fahrzeuge, Personen, Geräte, Verpackungsmaterial, Kontakt zu Wildvögeln usw., daher sind die vom Landkreis Emsland erlassene Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel sowie die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen (u. a. Tragen von Schutzkleidung und desinfizierten Schuhen bei Betreten des Tierbestandes) konsequent einzuhalten.
Weitere Informationen u. a. zur Lage der Restriktionszonen sind wie bisher unter www.emsland.de zu finden.
