Personen, die aufgrund einer Infektion mit dem Corona-Virus oder als Kontaktperson unter Quarantäne gestellt sind, nicht arbeiten dürfen und deshalb einen Verdienstausfall erleiden, haben aufgrund des Infektionsschutzgesetzes Anspruch auf eine Entschädigung. Diese Regelung gilt seit dem 30. März 2020 auch für Menschen, die wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Um ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen zu können, müssen Selbstständige und Arbeitgeber entsprechende Mittel beantragen – und können das jetzt auch vollständig digital erledigen.
Mit dem Onlineantrag auf der Internetseite www.ifsg-online.de können Arbeitgeber und Selbstständige einfach und papierlos alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen. Die Anträge werden digital an den Landkreis Emsland übermittelt. Anträge, die bereits vor der Einführung des Onlineverfahrens schriftlich eingegangenen sind, werden manuell durch den Landkreis in das Onlinesystem übertragen.
Die Internetseite www.ifsg-online.de stellt alle Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren zur Verfügung. Arbeitgeber haben hier zudem die Möglichkeit, einen sogenannten „Sammelantrag“ für mehrere Arbeitnehmer gemeinsam zu stellen.
(Symbolbild)
(21.07.20)