Papenburg: Mittlerweile ist nicht mehr nur die Stadt Papenburg von der Ausgangssperre betroffen. Ab heute gilt die nächtliche Ausgangssperre für den gesamten Landkreis Emsland. Aus diesem Grund konnten die Regelungen die sich bislang auf Papenburg beschränkten aufgehoben werden und sind somit nicht mehr gültig.
Damit hätte sich auch ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück erledigt, heißt es in einem Bericht der NOZ.
Rechtsanwalt Thomas von der Heide hätte einen Eilantrag gegen die für Papenburg verhängte Ausgangssperre gestellt. Mit der Begründung, dass diese weit über das Ziel hinaus schießen würde, zudem seien wesentliche Punkte nicht konkret genug formuliert worden.
Nun wolle der Rechtsanwalt auch die neue Verfügung, die den gesamten Landkreis betrifft, über die Osterfeiertage prüfen.
Aus der neuen Verordnung des Landes geht hervor, dass die örtlich zuständige Behörde, in Bezug auf Teile des Gebiets eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt, das Verlassen des privaten Wohnbereichs für die Zeit von 21 bis 5 Uhr des Folgetages untersagen kann.
Dabei merkt der Rechtsanwalt in dem Bericht an, dass nur von „Teilen des Gebietes“ die Rede ist und nicht vom gesamten Landkreis. Zudem fehle in der Verfügung des Landkreises eine Angabe darüber, wie lang die Maßnamen gelten.
(Symbolbild)
(31.03.21)