Sögel: Knapp 2,9 Millionen Euro Fördermittel wurden in der derzeitigen EU-Förderperiode von 2014 bis 2022 in der „LEADER-Region Hümmling“ erfolgreich im Rahmen von über 50 Projekten zur Förderung des ländlichen Raumes investiert. Um diesen Erfolg fortzuführen, bewirbt sich die Region Hümmling nun schon zum dritten Mal um die Aufnahme in das EU-Förderprogramm. Dabei muss bis Ende April 2022 das Regionale Entwicklungskonzept (REK) Hümmling fortgeschrieben werden.
Dieses wird als Grundlage der Bewerbung für die kommende Förderperiode von 2023 bis 2027 dienen. Teil der LEADER-Region sind die Samtgemeinden Lathen (Fresenburg, Lathen, Renkenberge), Nordhümmling, Sögel und Werlte.
Regionale Themenbereiche werden diskutiert
LEADER ist ein wichtiges Instrument zur Förderung unseres ländlichen Raums. Worauf es dabei ankommt? Auf die Menschen in der Region.In der neuen Förderperiode ab dem 01.01.2023 sollen noch viele weitere Projektideen der Hümmlinger Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden. „Nehmen Sie aus diesem Grund am nächsten Workshop am 01.02.2022 ab 18:00 Uhr teil“, ruft Ralph Deitermann Regionalmanager der Region Hümmling auf. Zentrale Themenbereiche, die im REK genauer unter die Lupe genommen werden, sind u. a. Gemeinschaftsleben und Nahversorgung, Tourismus und Kultur, Wirtschaft und Bildung, aber auch Klima- und Naturschutz sowie Land- und Forstwirtschaft. „Das Konzept dient künftig als Richtschnur bzw. als Richtlinie für die Entwicklung des ländlichen Raumes hier vor Ort“, so Deitermann weiter. Je Thema steht jeweils eine Stunde zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit sich beispielsweise erst um 19 Uhr zum jeweiligen Themengebiet zuzuschalten oder aber bei allen drei Themen dabei zu sein.
Bottom-Up Ansatz
Hintergrundinformationen:
LEADER steht für ‚Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale‘ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). LEADER zeichnet sich durch seinen so genannten „Bottom-Up-Ansatz“ aus, also einem Projektansatz von unten nach oben. Dieser Ansatz sieht vor, dass ausschließlich die örtliche LEADER-Aktionsgruppe mit ihrem Entscheidungsgremium über die zu fördernden Projekte entscheidet. Die Aktionsgruppen setzen sich dabei aus Vertretern der Wirtschafts- und Sozialpartner, Vereinen, Verbänden, Institutionen und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft (z.B. sachkundige Bürgerinnen und Bürger, Jugend, Senioren) zusammen. LEADER ist nur in festgelegten Programmgebieten möglich.
(Bild: Sögel)
(02.02.22)