Geeste: Seit 2017 sind Siegfried Schröder und seine Vertreterin Anita Bernotat Schiedspersonen in der Gemeinde Geeste. Für die kommende Amtszeit ab August 2022 werden Nachfolger für diese Ämter gesucht.
Aufgabe des Schiedsamtes
Aufgabe des Schiedsamtes ist es, nach Möglichkeit eine vorgerichtliche Einigung der beteiligten Parteien herbeizuführen, um somit eine Entlastung der Amtsgerichte in Bagatellangelegenheiten zu erreichen. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Streitigkeiten im Nachbarschaftsrecht.
Geeignete Personen
Geeignet für das Schiedsamt sind Personen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, im Bereich des Schiedsamtes wohnen und nicht durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt sind. Eine Amtszeit als Schiedsperson dauert gemäß § 4 NSchÄG fünf Jahre und die Wahl ist vom Rat der Gemeinde Geeste vorzunehmen.
Kontakt
Interessierte können sich bei Oliver Franke, Fachbereichsleiter „Bürgerdienste, Arbeit und Soziales“ unter der Telefonnummer 05937 / 69-250 oder per E-Mail an o.franke@geeste.de wenden. Bewerbungen können bis zum 15. Mai 2022 eingereicht werden.
(Symbolbild)
(PM)
(25.04.22)