
Schülerfahrtkosten jetzt noch erstattet bekommen
Lathen: Eltern und Erziehungsberechtigte können die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 10. Schuljahr für den Zeitraum Februar 2025 bis April 2025 noch bis zum 9. Mai 2025 bei der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.13, einreichen.
Die Samtgemeinde weist darauf hin, dass bei der Abgabe der Anträge die Einzelfahrkarten chronologisch sortiert sein müssen. Außerdem ist darauf zu achten, die Schul- und Ferienzeiten entsprechend zu berücksichtigen.
(Symbolbild)
(28.04.25)