Emsbüren: Der Landkreis Emsland hat vor dem Hintergrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Gemeinde Emsbüren, der am vergangenen Samstag, 2. Juli durch amtliche Probenergebnisse bestätigt wurde, eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen. Mit dieser sollen die weiteren schweinehaltenden Betriebe im Landkreis Emsland und darüber hinaus in der Region vor der ASP geschützt werden. Die Verfügung tritt am morgigen Dienstag (5. Juli) in Kraft.
Um den Seuchenbestand wurde daher eine Schutzzone mit einem Radius von rund drei km festgelegt. In ihr liegen 31 Betriebe mit insgesamt etwa 28.950 Schweinen. Zudem wurde eine Überwachungszone im Umkreis von zehn km um den Ausbruchsbetrieb festgelegt, die 151 Betriebe mit fast 103.000 Schweinen umfasst. Insgesamt sind in beiden Restriktionszonen zusammen rund 182 Betriebe mit annähernd 131.000 Tieren betroffen. Die Restriktionszonen reichen in den Landkreis Grafschaft Bentheim hinein und grenzen an den Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen an.
In den Restriktionszonen gilt eine Aufstallungspflicht für die Schweinetierbestände sowie ein Transport- und Beförderungsverbot für Schweine. Die Tiere, Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie ebenfalls Gülle einschließlich Mist und Einstreu dürfen nicht aus einem Bestand in dieser Zone verbracht werden. Darüber hinaus sind die tierhaltenden Betriebe aufgefordert, eine zusätzliche Überwachung ihrer Tierbestände durchzuführen und geltende Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten. Die Schutzzone enthält teilweise weitergehende Maßnahmen als die Überwachungszone. Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Maßnahmen im Bereich der Restriktionszonen sind ab dem 11. Juli 2022 möglich.
Bereits am Sonntag (3. Juli) war der von der ASP betroffene Bestand in Emsbüren durch die GSV (Gesellschaft für Seuchenvorsorge Emsland-Grafschaft Bentheim GMBH) geräumt worden. Insgesamt etwa 280 Sauen und rund 1500 Ferkel des Zuchtbetriebs mussten getötet werden.
In dieser Woche soll in der Schutzzone ein Falltiermonitoring in den dort ansässigen Schweine haltenden Betrieben eingerichtet werden. Hierzu sollen in Absprache mit dem Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg sowie dem Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz entsprechende Probennahmeröhrchen an die Betriebe ausgegeben werden. Des Weiteren wird die Möglichkeit eines Wildschweinmonitorings um den Ausbruchsbetrieb gemeinsam mit der Jägerschaft erörtert. Wie das Virus in den betroffenen Betrieb gelangen konnte, steht bislang noch nicht fest.
Die ASP ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Eine Übertragung kann u. a. über den direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder Kadavern, durch die Aufnahme von Speiseabfällen, durch kontaminierte Ausrüstungen, die beispielsweise bei der Jagd oder im landwirtschaftlichen Bereich verwendet werden, sowie durch Kleidung geschehen. Bei den derzeit kursierenden Virusvarianten treten nach einer Inkubationszeit von etwa vier Tagen schwere Symptome wie Hautverfärbungen oder hohes Fieber bei den Tieren auf, die in der Regel binnen einer Woche zum Tod führen. Gegen die ASP ist bislang kein Impfstoff vorhanden. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich.
(Symbolbild)
(PM)
(04.07.22)