Nordhorn: Auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen in Nordhorn sind ab sofort auch für Fahrzeuge mit E‑Kennzeichen Parkgebühren zu entrichten. Eine vor vier Jahren beschlossene Ausnahmeregelung in der städtischen Parkgebührenordnung ist Anfang Februar ausgelaufen. Ziel der Gebührenbefreiung war seinerzeit die Förderung der E-Mobilität. Zum Zeitpunkt des Beschlusses im Jahr 2019 waren im Nordhorner Stadtgebiet nur 35 Elektrofahrzeuge registriert. Ende 2022 lag die Zahl der reinen Elektrofahrzeuge bereits bei fast 1000. Hinzu kommt eine nicht näher zu beziffernde Zahl von sogenannten Plug-in-Hybriden, von denen viele ebenfalls ein E‑Kennzeichen haben. Der Förderzweck der Sonderregelung wurde somit erfüllt, die Elektromobilität hat sich auch in Nordhorn etabliert. Daher wurde die von vorneherein auf vier Jahre befristete Regelung nun nicht verlängert. Die Hinweisaufkleber an den Parkscheinautomaten wurden dementsprechend entfernt. Die Stadt Nordhorn will die Besitzerinnen und Besitzer von E-Fahrzeugen aber nicht mit der geänderten Situation überrumpeln. Übergangsweise erhalten sie lediglich einen Hinweiszettel, wenn sie in Nordhorn keinen Parkschein ziehen. Doch in Kürze werden solche Ordnungswidrigkeiten dann genauso behandelt, wie bei Fahrzeugen ohne E-Kennzeichen. Weiterhin kostenlos bleibt das Parken während des Ladevorgangs. Darauf weisen entsprechende Schilder an den Ladepunkten im Stadtgebiet hin.
(PM)
(20.02.23)