Meppen: Wer Grundstückseigentum oder ein Erbbaurecht im (förmlich festgelegten) Sanierungsgebiet Esterfeld hat und sein Haus oder die Wohnung energetisch oder in Richtung Barrierefreiheit modernisieren möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen von steuerlichen Vorteilen profitieren. Wie das funktioniert: Wenn diese Maßnahmen im Rahmen eines „Modernisierungsvertrages“ vorher mit der Stadt vereinbart sind, werden diese im Rahmen eines Grundlagenbescheides zur Vorlage beim Finanzamt bescheinigt und können so im Rahmen der jährlichen Steuererklärung zu Steuervorteilen führen.
Ziel dieser Initiative ist es, den Stadtteil fit für die Zukunft zu machen. Durch energetische Sanierungen soll die Energieeffizienz gesteigert und der CO2-Ausstoß gesenkt werden. Das schont nicht nur das Klima und den Geldbeutel, sondern steigert auch den Wohnkomfort und den Wert der eigenen Immobilie.
Steuervorteile auch für barrierefreien Umbau
Möglich macht dies die Sanierungssatzung der Stadt Meppen, die bereits seit 2020 besteht und noch bis zum Jahr 2030 läuft. Wer in diesem Zeitraum saniert, kann die Kosten steuerlich deutlich wirksamer geltend machen als bei einer normalen Renovierung. Besonders interessant: Gefördert werden nicht nur Maßnahmen zur Energieeinsparung, sondern auch der barrierefreie Umbau des Eigenheims.
Ganz wichtig: Erst der Vertrag, dann der Bau
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, gibt es eine strikte Spielregel: Der Modernisierungsvertrag zwischen dem Eigentümer und der Stadt Meppen muss unterschrieben sein, bevor die erste Rechnung entsteht oder die Handwerker mit der Arbeit beginnen. Eine nachträgliche Genehmigung für bereits gestartete Projekte ist rechtlich leider nicht möglich.
So einfach funktioniert der Antrag
Um den Bürger*innen den Weg zum Steuervorteil so leicht wie möglich zu machen, bietet die Stadt Meppen verschiedene Hilfestellungen an:
- Beratung: Im Rathaus gibt es eine Energieberatung in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, die erste Fragen klärt.
- Online-Antrag: Der Modernisierungsvertrag kann ganz bequem von zu Hause über das „OpenRathaus“ auf www.meppen.de beantragt werden.
- Unterlagen: Benötigt werden lediglich ein Kostenvoranschlag und eine kurze Bestätigung eines Energieberaters, dass die Maßnahme das Haus energetisch verbessert.
Die Erstellung des Vertrages durch die Stadtverwaltung ist komplett kostenlos. Nach der Unterschrift haben die Eigentümer 12 Monate Zeit für die Umsetzung.
Für alle Fragen zum Ablauf oder zur Terminvereinbarung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung unter den Telefonnummern 05931 153-199 oder 05931 153-293 gerne zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.meppen.de/sanierungsmanagement.
(Bild: Stadt Meppen)
(PM)
(17.04.26)