Papenburg: Derzeit werden die Wahlbenachrichtigungskarten für die am 23. Februar stattfindende Bundestagswahl an die Papenburger Haushalte verteilt. Spätestens bis zum 2. Februar sollte jede Wählerin/jeder Wähler eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben. Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann die Briefwahl beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte kann der erforderliche Wahlschein schriftlich beantragt werden. Zudem können die Briefwahlunterlagen auf der städtischen Homepage oder bequem mit dem Smartphone über den QR-Code auf der Karte auf digitalem Weg beantragt werden.
Wichtig ist dabei allerdings, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar versendet werden können. Ein früherer Versand ist mit Blick auf die Lieferung der Stimmzettel in die Rathäuser nicht möglich. Sobald die Stimmzettel vorliegen, startet umgehend der Versand der Briefwahlunterlagen. Auslandssendungen werden aufgrund der verlängerten Postlaufzeiten dabei priorisiert behandelt.
Somit öffnet erst ab Montag, den 10. Februar, das Briefwahlbüro der Stadt Papenburg. Dort kann zu den Öffnungszeiten dann schon vor Ort gewählt werden. Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus Hauptkanal rechts 68/69 in Papenburg.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Mo. u. Di.: | 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Mittw.: | 8:30 Uhr – 12:00 Uhr |
Do.: | 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Fr.: | 8:30 Uhr – 12:30 Uhr |
Fr. (21.02.2025): | 8:30 Uhr – 15:00 Uhr |
Um Wartezeiten im Briefwahlbüro kurz zu halten, wird darum gebeten, die Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis bzw. den Pass bereit zu halten. Telefonisch ist das Wahlbüro zu den angegebenen Zeiten unter der Rufnummer 04961/825-290 erreichbar.
Weitere Informationen zu der Bundestagswahl werden hier veröffentlicht.
(Symbolbild)
(PM)
(24.01.25)