Städte und Gemeinden erinnern an Streupflicht
Wenn Anwohner, bei den aktuellen Witterungen, ihren Räum- bzw. Streupflichten nicht ausreichend nachkommen entsteht eine hohe Gefahr für Fußgänger und Radfahrer. Daher wollen die Städte und Gemeinden daran erinnern, die folgenden Punkte beim Winterdienst besonders zu beachten:
- Bei Schneefall sind Rad- und Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,00 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,00 m von Schnee und Eis freizuhalten.
- Ist ein Gehweg, Radweg oder gemeinsamer Rad- und Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.
- Ist über Nacht Schnee gefallen bzw. Glätte eingetreten, muss die Reinigung bzw. das Streuen werktags bis 07.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr durchgeführt sein. Das Schneeräumen und Streuen ist bis 20.00 Uhr bei Bedarf zu wiederholen.
- Öffentliche Verkehrsflächen sind bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen. Zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen schädliche Chemikalien nicht verwendet werden, Streusalz nur in Ausnahmefällen, wenn mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann.
- Bei eintretendem Tauwetter sind die Gehwege einschl. gemeinsamer Rad- und Gehwege von vorhandenem Eis zu befreien. Rückstände von Streumaterial sind zu beseitigen, wenn Glättegefahr nicht mehr besteht.
Ausführliche Informationen zum Winterdienst gibt es auf der städtischen Homepage unter www.papenburg.de unter dem Suchbegriff „Straßenreinigungsverordnung“.
(24.01.19)