Fachkräfte in Gesundheitsfachberufen und in Kindertagestätten werden dringend gebraucht. Anders als in vielen anderen Berufen, erhalten die künftigen Fachkräfte während ihrer Ausbildung keine Vergütung, sondern müssen oft sogar noch Geld dafür aufbringen. Denn die Beruflichen Schulen in freier Trägerschaft sind auf das Schulgeld ihrer Schülerinnen und Schüler angewiesen. Damit dieser Wettbewerbsnachteil der sozialen Berufe nicht zu einem noch größeren Fachkräftemangel führt, erhöht das Land Niedersachsen die Finanzierung der Schulen, wenn diese kein Schulgeld erheben. Daher müssen Schülerinnen und Schüler mit dem Berufsziel Sozialassistentin, Erzieher oder Pflegefachkraft an der Marienhausschule in Meppen und der Fachschule St. Franziskus in Lingen, beides Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück, kein Schulgeld zahlen.
Bisher übernimmt das Land allerdings noch nicht das Schulgeld für künftige Heilerziehungs-pflegerinnen und -pfleger. Ein breites Bündnis von Einrichtungsträgern und Schulen engagiert sich, um die Landespolitik auf diese Benachteiligung der Heilerziehungspflege hinzuweisen mit dem Ziel, dass das Land auch für Heilerziehungspflege eine Ausbildung ohne Schulgeld ermöglicht. Die Schulstiftung und der Diözesan-Caritasverband arbeiten in diesem Bündnis mit. Auf der Suche nach einer schnellen Zwischenlösung ist die Stiftung auf die beiden katholischen Träger von Einrichtungen der Assistenz und Förderung von Menschen mit Behinderung zugegangen, mit folgendem Ergebnis: Damit die Ausbildung attraktiv bleibt, obwohl und solange es noch keine Kostenübernahme des Landes gibt, bieten das Christophorus-Werk in Lingen und VITUS Meppen künftigen Heilerziehungspflegerinnen und -pflegern, die an der Marienhausschule in Meppen ausgebildet werden, die Chance,sich um ein Stipendium zu bewerben. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten werden die Ausbildungskosten wie Schulgeld und Kosten für Lernmittel erstattet und eine geringfügige Entschädigung für Praktikantentätigkeiten gezahlt, insgesamt bis zu 4.320 Euro.Sofern die Schülerinnen und Schüler als fertige Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger nach ihrer Ausbildung an der Marienhaus-schule zwei Jahre bei einem der Stipendiengeber tätig werden oder die Stipendiengeber keine der Ausbildung entsprechende Stelleanbieten können, muss das Stipendium nicht zurückgezahlt werden.
Möglich wird das Stipendium durch eine Kooperationsvereinbarung der kirchlichen Partner Christophorus-Werk, VITUS, Marienhausschule und Schulstiftung im Bistum Osnabrück. Damit kann an der Marienhausschule die Gleichbehandlung der Auszubildenden bereits ab dem kommenden Schuljahr realisiert und dem Fachkräftemangel zumindest im Emsland entgegengewirkt werden. „Wir hoffen über diesen Weg, das für uns wichtige Berufsbild der Heilerziehungspflege für junge Menschen noch etwas attraktiver zu machen und freuen uns auf entsprechende Bewerbungen“, formulieren Georg Kruse und Michael Korden, Geschäftsführer der beteiligten Sozialunternehmen, ihre gemeinsame Zielsetzung. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Marienhausschule sowie der Stipendiengeber verfügbar.
(Symbolbild)
(PM)
(24.02.21)