
Papenburg / Osnabrück: Die 2. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 31-jährigen Angeklagten, zzt. JVA Lingen, wegen des Vorwurfs des Subventionsbetruges in 60 Fällen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen März 2020 und Juni 2021 in seiner Rolle als Geschäftsführer zweier Unternehmen in Papenburg und andernorts die zuständige Behörde über subventionserhebliche Tatsachen getäuscht und dadurch ungerechtfertigte Subventionen erlangt zu haben. In 19 Fällen soll er Auszahlung in hohem Ausmaß erlangt haben.
Der Angeklagte soll der zuständigen Agentur für Arbeit mehrfach den Ausfall von Mitarbeitern angezeigt und Kurzarbeitergeld empfangen haben. Hierzu soll er Abrechnungslisten eingereicht haben, die die Namen von bis zu 23 fiktiven Mitarbeitern enthalten haben sollen.
Unter derselben Vorgehensweise soll er in fünf Fällen als faktischer Geschäftsführer im Auftrag des eingetragenen und gesondert verfolgten Geschäftsführers einer Wohnungsbaugesellschaft wiederholt Anträge auf Auszahlung von Kurzarbeitergeld für tatsächlich nicht angestellte Mitarbeiter beantragt haben.
Insgesamt sollen dem Angeklagten unberechtigterweise über 1,5 Millionen Euro ausgezahlt worden sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
(Symbolbild)
(PM)
(04.03.25)