Meppen: In der Länderkonferenz vom 2. Februar einigten sich die Chefs der Staats- und Senatskanzleien auf eine bundeseinheitliche Empfehlung für Großveranstaltungen. Danach dürfen bis zu 50 Prozent der Höchstkapazität des Veranstaltungsorts bzw. maximal 10 000 Zuschauer zusammenkommen. Die niedersächsische Regierung folgt der Empfehlung nicht und bleibt bei der bisherigen Obergrenze von 500 Personen. Damit ist das Land Niedersachsen das einzige Bundesland, dass keine Anpassung vornehmen möchte. Die niedersächsischen Drittligavereine Eintracht Braunschweig, TSV Havelse , SV Meppen und VfL Osnabrück sehen darin einen bundesweiten Wettbewerbsnachteil gegenüber der anderen Drittligisten. Der Nachteil sei kurzfristig vor allem in sportlicher Hinsicht zu sehen, weil die Unterstützung der Fans im Stadion fehle. Das könne sich mittelfristig aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht negativ auswirken. Darauf begründet wollen die niedersächsischen Drittligavereine zu Beginn der kommenden Woche gemeinsam einen Normenfeststellungsantrag im Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einreichen. Hierbei geht es den Vereinen explizit nicht um eine Sonderbehandlung des Profifußballs. Vielmehr soll durch den Normenfeststellungsantrag die Verletzung des Grundsatzes des Gleichbehandlungsgebotes und der Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Die dafür notwendigen Hygienekonzepte seien bereits seit einiger Zeit ausgearbeitet. Ziel ist es, die Ligaspiele des 26. Spieltags (11.02.-14.02.) wieder mit einer relevanten Zuschauerzahl im Stadion auszutragen.
(04.02.22)SVM lässt Zuschauer- Beschränkungen prüfen