Landkreis Emsland: Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität. Rund 5,5 Milliarden Euro stellt der Bund insgesamt bereit, um die Kindertagesbetreuung bundesweit weiterzuentwickeln. Das Land Niedersachsen will von den zur Verfügung stehenden 526 Mio. Euro dem Landkreis Emsland für den Förderzeitraum von Anfang Januar 2020 bis Ende Juli 2023 über 12,37 Mio. Euro zukommen lassen. Davon sind für 2020 insgesamt über 3,45 Mio. Euro vorgesehen.
Die Mittel sollen u. a. verwendet werden, um den Personalschlüssel in den Einrichtungen zu verbessern, Fachkräfte in den Kitas zu gewinnen, sie dort zu binden und die Einrichtungsleitungen zu entlasten sowie Qualifizierungsmaßnahmen für diese anzubieten. Dazu ist die Richtlinie „Qualität“ im Januar 2020 in Kraft getreten. Mit ihr werden die bislang erfolgreich durchgeführten Maßnahmen aus der bis Ende Dezember 2019 geltenden Richtlinie „QuiK“ (Qualität in Kindertagesstätten) fortgeführt bzw. weiterentwickelt.
„Wir haben zunächst in Kooperation mit den emsländischen Kommunen ein Verwendungs- und Verteilungskonzept erstellt, das dem Ziel einer Qualitätssicherung und -verbesserung bei der Kinderbetreuung hier im Emsland Rechnung trägt“, erläutert Landrat Marc-André Burgdorf. Das Konzept sieht im Schwerpunkt vor, dass vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels vorrangig zum/zur staatlich geprüften sozialpädagogischen Assistenten/in ausgebildet wird. Ausgehend von zwei Ausbildungsgängen können bis zu 186 Ausbildungsstellen in den emsländischen Kindertageseinrichtungen geschaffen werden, darüber hinaus bis zu 49 Stellen pro Jahr (ausgehend von 19,5 Std/Woche) für den Bereich „Zusatzkräfte Betreuung“. Der erste Ausbildungsgang soll in Absprache mit den Berufsbildenden Schulen (BBS) Papenburg Hauswirtschaft und Soziales, BBS Meppen, BBS Lingen Agrar und Soziales sowie der Fachschule St. Franziskus in Lingen zum 1. August starten.
„Wir brauchen – auch angesichts der geplanten umfänglichen Investitionen von Trägern, Kommunen und Landkreis in den bedarfsgerechten Neubau und die Erweiterung von Kindertagesstätten – qualifizierte Fachkräfte. Da aber nur wenige Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sind, müssen wir selbst die Ausbildung in die Hand nehmen und mit Nachdruck vorantreiben“, macht Burgdorf deutlich.
Zugleich ist nach dem erstellten Konzept vorgesehen, dass Auszubildenden Zuschüsse zu den Sachkosten, die in der Ausbildung anfallen, in Höhe von maximal 150 Euro monatlich gewährt werden. Zudem sollen Fachkräfte befristet angestellt bzw. bereits tätigen Fachkräften in den Kitas befristet zusätzliche Stunden gewährt werden. Ebenfalls wird vorgeschlagen, zusätzliche Fachkräfte zur Unterstützung von Leitungspersonal befristet anzustellen sowie Qualifizierungskurse für Einrichtungsleitungen oder Einführungskurse für „Zusatzkräfte Betreuung“, die über keine Qualifizierung nach § 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder verfügen, anzubieten.
Es stelle sich darüber hinaus die Frage, ob das Land die Mittel nur für den benannten Förderzeitraum gewährt oder auch darüber hinaus eine künftige Finanzierung in Betracht ziehe, sagt Burgdorf. Er gibt zu bedenken, dass andernfalls nach Ablauf der Förderung die Träger von Kindertagesstätten für die Personalkosten dieser Kräfte aufkommen müssten.
(27.07.20)