Meppen: Mit dem bestätigten Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest im niederländischen Vlagtwedde (Provinz Groningen) sind zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Virus um den Seuchenbestand entsprechende Restriktionszonen festgelegt worden. Die Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb ragt in den Landkreis Emsland hinein. Betroffen sind Teilbereiche des Gemeindegebiets von Rhede.
Der Landkreis Emsland hat nun mit einer Allgemeinverfügung verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest angeordnet. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 18. Februar, in Kraft.
Auf emsländischem Gebiet befinden sich zehn gewerbliche Betriebe mit etwa 436.000 Geflügel und 28 Hobbyhaltungen mit über 410 Tieren in der Überwachungszone. Für diese Betriebe gelten die angeordneten tierseuchenrechtlichen Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem Einschränkungen beim Transport von Geflügel, Eiern und weiteren Erzeugnissen sowie die konsequente Einhaltung umfangreicher Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen. Ebenfalls ist in der Überwachungszone die Teilausstallung von Geflügel untersagt. Die Überwachungszone kann frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden.
Im Landkreis Emsland selbst gibt es keine Hinweise auf den Ausbruch der Geflügelpest. Es gilt aber weiterhin die angeordnete Aufstallungspflicht für Geflügel.
Eine interaktive Karte der Überwachungszone sowie weitere Informationen sind unter www.emsland.de (Startseite) zu finden.
(Symbolbild)
(PM)
(17.02.26)