
Emsbüren: Zum Schutz vor der Geflügelgrippe hatte der Landkreis Emsland für den Bereich der Gemeinde Emsbüren eine Allgemeinverfügung erlassen, die tierseuchenbehördliche Maßnahmen vorsah. Nachdem die Schutzzone am 18. März aufgehoben werden konnte, gilt dies nun auch für die Überwachungszone. Ab Freitag, 28. März, ist der betroffene Bereich frei von tierseuchenrechtlichen Einschränkungen.
In einem Freilandlegehennen-Betrieb in Emsbüren war am 23. Februar die hochpathogene Vogelgrippe (H5N1) amtlich festgestellt worden. Rund 11.500 Tiere mussten getötet werden.
Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, ergriff der Landkreis Emsland strenge Maßnahmen. So wurde per Allgemeinverfügung am 25. Februar eine Einrichtung der Restriktionszonen (Schutzzone und Überwachungszone) rund um den Ausbruchsbetrieb angeordnet. Die so genannte Schutzzone (3 km Radius) betraf 9 gewerbliche Betriebe (222.300 Tiere) und 34 Hobbyhalter (728 Tiere). Die Überwachungszone (10 km Radius) umfasst 31 gewerbliche Betriebe (über eine Million Tiere) sowie 313 Hobbyhalter (4.912 Tiere).
Die Schutzzone kann 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs aufgehoben werden; das Gebiet wird dann zur Überwachungszone. Da innerhalb von 30 Tagen nach Räumung des Ausbruchsbetriebs keine neuen Fälle festgestellt wurden, entfällt nun auch die Überwachungszone.
(Symbolbild)
(PM)
(24.03.25)