Schüttorf: Unbekannte hatten Montagabend offenbar zwei Betonteile auf die Gleise gelegt. Der Vorfall ereignete sich gegen 18:50 Uhr bei der Durchfahrt des Bahnhofs Schüttorf, kurz vor dem Bahnübergang Ohner Straße. Nachdem der Triebfahrzeugführer eines in Richtung Wanne-Eickel fahrenden Baugüterzuges Lärm und das wegschleudern einiger Betonteile wahrnahm, brachte er den Zug durch eine Schnellbremsung kurz vor dem Bahnübergang Höhe Schüttorfer Straße zum Stehen. Bei der Überprüfung des Ereignisortes durch die Bundespolizei konnten Reste der Betonteile festgestellt werden. Durch die Wucht des Aufpralls der herumfliegenden Betonteile wurden ein Schaltkasten sowie ein Zugbeeinflussungssystem beschädigt. Die Bahnstrecke zwischen Schüttorf und Salzbergen wurde aufgrund des Vorfalls von 18:53 Uhr bis 19:55 Uhr gesperrt. Durch die Schnellbremsung wurde niemand verletzt.
Da in einer Erstmeldung eine Rauchentwicklung gemeldet wurde, war auch die Freiwillige Feuerwehr Schüttorf mit 17 Einsatzkräften zum Ereignisort ausgerückt. Vor Ort wurde aber kein Feuerfestgestellt. Die Bundespolizei hat strafrechtliche Ermittlungen wegen eines Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizei in Bad Bentheim unter 05924 78920 entgegen. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren an Bahnanlagen hin. Kommt es durch das Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahren nach der Tat geltend gemacht werden. Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können überfahrene Gegenstände weggeschleudert und somit zu regelrechten Geschossen werden. Herannahende Züge sind sehr leise und werden nur sehr spät wahrgenommen. Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden Zuges erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges.
(Symbolbild)
(PM)
(23.03.21)