Meppen: Auch über das 25. Lebensjahr hinaus und ohne altermäßige Begrenzung können Eltern für ein Kind mit Behinderung Kindergeld erhalten. Dies soll Eltern unterstützen, deren Kinder sich aufgrund einer Beeinträchtigung nicht selbst unterhalten können. Viele Eltern wissen aber gar nichts von Ihrem Anspruch oder die genauen Voraussetzungen, die dafür zu erfüllen sind. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Familienkassen diese Ansprüche häufig zu Unrecht ablehnen“, erklärt Sabine Lampe, die gemeinsam mit Bernhardine Schiering die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in Meppen anbietet. „Nach Umstellungen wie einem Wohnortwechsel oder veränderten Einkünfte des Kindes wird das Kindergeld häufig erst mal abgelehnt. Viele nehmen so einen offiziellen Ablehnungsbescheid dann einfach hin.“
So erging es auch Hannelore Preuß, deren Tochter aufgrund ihrer Schwerstmehrfachbehinderung bei Vitus in der Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet. Nach dem Umzug in eine Wohnanlage blieb das Kindergeld plötzlich und ohne Vorwarnung aus. Doch Frau Preuß nahm dies nicht einfach hin. Sie versuchte es zuerst auf eigene Faust. „Nachdem ich von den Behörden keine klaren Auskünfte bekommen konnte, habe ich mich an die EUTB-Beratungsstelle gewandt. Die Beraterinnen haben den Fall sofort in die Hand genommen und durch ihre beharrlichen Bemühungen dafür gesorgt, dass der Stein ins Rollen gebracht wurde“, so Preuß. Unkomplizierte Hilfe eine große Erleichterung „Es gibt unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für den Anspruch auf Kindergeld und die einfache berücksichtigt den Mehrbedarf von Kindern mit Behinderungen gar nicht“, klärt Bernhardine Schiering auf. „Frau Preuß konnten wir unterstützen, indem wir die Leistungen, die Sie für ihre Tochter regelmäßig erbringt, entsprechend nachgewiesen haben.“ Mit positivem Ergebnis. Nach langem hin und her erhält Frau Preuß nun wieder den vollen Kindergeldsatz sowie eine Nachzahlung für die ausgesetzten Monate. Diesen langen Prozess hätte Hannelore Preuß ohne die Hilfe der Beratungsstelle wahrscheinlich nicht durchgehalten „Die unkomplizierte Unterstützung durch die Beraterinnen der EUTB war eine große persönliche Erleichterung für mich. Dadurch habe ich mich bei diesem komplexen Thema nicht allein gelassen gefühlt. Es ging immer ein Stück weiter, das hat mir Kraft gegeben.“ Fälle wie der von Frau Preuß begegnen den Beraterinnen immer wieder. Darum rät Sabine Lampe, sich auch bei Ablehnungsbescheiden im Zweifel immer erstmal zu informieren: „Wir beraten trägerunabhängig zu allem rund um das Thema Behinderung und unterstützen beispielsweise bei Anträgen auf einen Pflegegrad, auf Eingliederungshilfe, Grundsicherung oder Wohngeld. Es kann jeder zu uns kommen, egal, ob man konkrete Anliegen hat, oder sich nur einen Überblick über seine Möglichkeiten verschaffen möchte. Nicht nur Angehörige, sondern auch generell Interessierte, Kollegen oder Nachbarn können sich bei uns zum Thema Behinderung informieren.“ Für Ratsuchende ist der Service kostenlos, die EUTB-Stellen werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
Während der Öffnungszeiten sind die beiden Beraterinnen im Gebäude des SoVD an der Lingener Straße 30 in Meppen persönlich, telefonisch oder per Mail erreichbar. Aber auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten oder sogar Hausbesuche sind nach Absprache möglich.
(Symbolbild)
(PM)
(18.03.21)