Meppen: Erstmals tritt die Omikron-Variante im Landkreis Emsland in Erscheinung: Es liegen zwei hochgradige Verdachtsfälle von Omikron-Infektionen im südlichen Emsland vor. Weitere labortechnische Untersuchungen für einen belastbaren Nachweis laufen derzeit. Nach Vorgaben des Robert-Koch-Institut (RKI) unterliegen diese Fälle besonderen Vorgaben bei der Quarantäne.
Für Personen, die mit der Omikronvariante infiziert sind, ist eine mindestens 14-tägige Quarantäne vorgesehen. Dies gilt ebenso für vollständig geimpfte und genesene Personen.
Das RKI gibt weiterhin für Kontaktpersonen von mit Omikron infizierten Personen vor, dass auch diese eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten haben. Dieses Vorgehen gilt ebenso für vollständig geimpfte und genesene Kontaktpersonen.
Es besteht in diesen Fällen auch nicht die Möglichkeit, sich vorzeitig aus der Isolation freitesten zu können.
Für Infizierte und Kontaktpersonen gilt, dass die Absonderung erst beendet werden kann, wenn Betroffene 48 Stunden vor Ende der 14-tägigen Quarantäne ohne Symptome sind. Zudem muss zur Beendigung der Quarantäne am 14. Tag ein negativer Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorliegen. Diese müssen an den kreiseigenen Testzentren in Lingen, Meppen und Papenburg oder beim Hausarzt durchgeführt werden. Bei anhaltenden Symptomen wie beispielsweise Husten, Schnupfen, Fieber, Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn verlängert sich die Quarantäne entsprechend. Kontaktpersonen und Indexfälle, also infizierte Personen, werden durch das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland aktiv entlassen. Damit werden die Empfehlungen des RKI umgesetzt.
Während der Quarantäne darf kein Kontakt zu anderen Menschen, auch nicht zu Mitgliedern des eigenen Haushalts bestehen. Das eigene Grundstück darf nicht verlassen werden (Garten und Hof sind erlaubt) bzw. auch die eigene Wohnung nicht.
(Symbolbild)
(PM)
(17.12.21)