Das Land Niedersachsen führt für einen Schulbesuch in den niedersächsischen Schulen eine Testpflicht ein. Ab der ersten Schulwoche nach den derzeitigen Schulferien – also beginnend mit dem 12. April 2021 – sollen alle Schülerinnen, Schüler sowie Beschäftigten in den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen zweimal pro Woche an Präsenztagen getestet werden. Die Tests sind verpflichtend und werden zu Hause selbst durchgeführt. Ohne ein negatives Ergebnis am Morgen können Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen. Zugleich wird die Präsenzpflicht aufgehoben.
„Ich denke, wir haben mit dieser Lösung eine Regelung gefunden, die sich an der großen Mehrheit orientiert, die Ängste und Sorgen aller Beteiligten sehr ernst nimmt und die Belastungen für alle möglichst gering hält“, erklärte Kultusminister Grant Hendrik Tonne an diesem Donnerstag (01.04.2021) und fügte an: „Auch wenn sich Abläufe erst einspielen und neue Routinen entwickelt werden müssen, können regelmäßige Testungen doch einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Sie helfen dabei, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und möglicherweise unentdeckte Infektionen zu erkennen, bevor es zu einer weiteren Verbreitung des Virus kommt.“
Konkret geplant sind folgende Regelungen:
- Jeder Schüler, jede Schülerin, jeder Beschäftigte und jede Beschäftigte testen sich ab dem 12. April 2021 zweimal wöchentlich selbst, soweit ausreichend Testkits vorhanden sind.
- Die Tests sind verpflichtend.
- Getestet wird selbst und zu Hause – vor Unterrichtsbeginn und nur an Präsenztagen.
- Eltern und Erziehungsberechtigte müssen das negative Testergebnis (analog oder digital) schriftlich am Testtag bestätigen. Schulen können auch die Vorlage des benutzten Testkits verlangen.
- Ohne ein negatives Testergebnis können Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
- Zu Hause versäumte Tests können ausnahmsweise in der Schule nachgeholt werden – die Schulen stellen für diese Nachtests dort einen geeigneten Raum und Aufsichtspersonal zur Verfügung. Aber auch hier testen sich die Schülerinnen und Schüler selbst.
- Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum auf, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Bei einem Positivtest in der Schule muss die Schülerin oder der Schüler unverzüglich nach Hause fahren oder abgeholt werden.
Das verpflichtende Testen zu Hause führt zur Aufhebung der Präsenzpflicht in allen Schuljahrgängen. Eltern und Erziehungsberechtigte können ihre Kinder ohne Angabe von Gründen vom Schulunterricht in Präsenz abmelden. Damit ist die eingeschränkte Kontrollmöglichkeit bei Tests zu Hause auch juristisch haltbar. Schülerinnen und Schüler, die auf Antrag von der Präsenzpflicht befreit sind oder nach einem Positivtest zu Hause bleiben müssen, gehen in den Distanzunterricht und bekommen geeignetes Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt.
(Symbolbild)
(PM)
(01.04.21)