Nach einer Beschlussvorlage, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, will der Bund die Maßnahmen des sogenannten „Lockdown light“ noch vor Ablauf Ende November drastisch verschärfen. Unter anderem sollen sich weniger Menschen verschiedener Haushalte treffen dürfen, auf private Feiern soll bis zum Weihnachtsfest ganz verzichtet werden. Zudem sieht die Vorlage eine Ausweitung der Maskenpflicht an Schulen vor, bei zu kleinen Räumen sollen Klassen geteilt werden.
Der Entwurf wird bei der heutigen Videokonferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten*innen der Länder besprochen.
Verschärfter Teil-Lockdown: Die Pläne im Überblick
Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit soll nach der Beschlussvorlae nur mit den Angehörigen des eigenen und maximal zwei Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein. „Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert“, soll es im Papier heißen. Auf Aktivitäten und Besuche in der Freizeit in Bereichen mit Publikumsverkehr sowie nicht notwendige private Reisen solle verzichtet werden. Auch sollte auf nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr und auf nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln verzichtet werden.
Private Feiern: Die Ansteckungen würden, trotz der bereits erhobenen Maßnahmen, weiterhin „im privaten Umfeld und außerhalb des öffentlichen Raumes stattfinden“, hieße es im Papier. Zur Senkung der Gefahr sollten Kinder und Jugendliche angehalten werden, sich nur noch mit einem festen Freund in der Freizeit zu treffen. Auch private Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten sollten sich generell nur noch auf einen festen weiteren Hausstand beschränken. Auf private Feiern solle zunächst bis zum Weihnachtsfest ganz verzichtet werden.
Quarantäne: Der Bund empfiehlt allen Menschen mit Erkältungssymptomen und insbesondere bei Husten und Schnupfen, sich unmittelbar nach Hause in Quarantäne zu begeben. „Dort sollen sie fünf bis sieben Tage bis zum Abklingen der Symptome verbleiben“, hieße es. Hier sei darauf zu achten, die Distanz auch zu anderen Mitgliedern des Hausstandes und insbesondere zu Risikogruppen im Haushalt zu wahren. „Die Krankschreibung soll telefonisch durch den Hausarzt erfolgen, zunächst ohne Präsenzbesuch in der Praxis.“ In Absprache mit dem Arzt werde auch geklärt, ob ein Corona-Abstrich erforderlich sei.
Schulen: Wie im Teil-Lockdown sollen die Schulen grundsätzlich weiter offenbleiben. Doch auch hier sollen die Regeln verschärft werden. Der Fokus liegt dabei vor allem auf Jugendliche, die älter als zwölf Jahre sind. Bei ihnen sei das Infektions- und Übertragungsrisiko vergleichbar mit dem von Erwachsenen. Daher soll nach dem Willen des Bundes das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schüler aller Jahrgänge und für Lehrer auf dem Schulgelände und während des Unterrichts vorgeschrieben werden. Dies ist bisher nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben. Zudem sollten die Klassen – sofern keine größeren Räume zur Verfügung stehen – halbiert und in festen Gruppen eingeteilt unterrichtet werden. Auch in Schulbussen sei der Mindestabstand von 1,5 Metern sicherzustellen. Im Falle von Quarantänemaßnahmen solle für alle betroffenen Schüler Distanzunterricht angeboten werden.
Schutz von Risikogruppen: Besonders gefährdete Menschen wie Alte, Kranke oder Personen mit Vorerkrankungen sollen nach dem Willen des Bundes zum Schutz vor dem Coronavirus von Dezember an vergünstigte FFP2-Masken erhalten. Um das Risiko einer Infektion zu reduzieren, werde der Bund auf seine Kosten für diese Bevölkerungsgruppe die Abgabe von je 15 dieser Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung ermöglichen. Zudem wird geraten, Besuche bei besonders gefährdeten Menschen nur dann zu unternehmen, wenn alle Familienmitglieder frei von Symptomen seien und sich seit einer Woche in keine Risikosituationen begeben hätten.
Impfzentren: Die Länder sind gehalten, ihre Impfzentren und -strukturen ab dem 15. Dezember so aufzurüsten, dass eine kurzfristige Inbetriebnahme möglich ist. Bis Ende November sollen die Länder dem Bund mitteilen, wie viel Impfungen sie am Tag planen.
Nachverfolgung von Infektionen: Da eine vollständige Nachverfolgung von Kontakten oft nicht möglich ist, sollen bei Ausbruchsgeschehen in einem bestimmten Cluster, wie einer Schule oder einem Unternehmen, die Maßnahmen, wie eine Quarantäne, auch ohne positives Testergebnis angewendet werden. „Mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit ist die Isolierung von Kontakt- bzw. Ausbruchsclustern im Vergleich zu Beschränkungsmaßnahmen ein milderes Mittel“, hieße es.
Gesundheitsämter: Bis Ende des Jahres sollen die neuen digitalen Werkzeuge zur Erfassung der Infektionen in den Behörden deutlich stärker genutzt werden. Zudem soll die Corona-Warn-App verbessert und mit neuen Funktionen aufgestockt werden.
Das Treffen an diesem Montag war zunächst nur für eine Zwischenbilanz gedacht. Wie es ab Dezember bis Weihnachten weitergeht, soll in der nächsten Woche beraten werden. Als Terminvorschlag nenne das Papier den 23. November.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mahnte Bund und Länder zur Geduld. „Es ist erst zwei Wochen her, seitdem die November-Schutzmaßnahmen in Kraft getreten sind. Ich halte jetzt nichts von voreiligen weiteren Schließungen oder Lockerungen“, sagte die SPD-Politikerin dem RND.
(Symbolbild)
(16.11.20)