In den nächsten vier Tagen wird es nochmal besonders verwirrend den Überblick über die geltenden Corona-Maßnahmen zu behalten. Das liegt zum einen daran, dass der Landkreis Emsland seit heute die durch den Bund geregelte „Notbremse“ lockern kann, da es der sinkende Inzidenzwert zulässt. Zum anderen liegt es daran, dass das Land Niedersachsen weitere Lockerungen beschlossen hat, da auch landesweit der Inzidenzwert sinkt. Die Lockerungen des Landes gelten ab Montag. Bis dahin gilt im Emsland:
- der Einzelhandel darf öffnen, Kunden/-innen brauchen einen Termin, jedoch keinen Negativ-Nachweis mehr
- gleiches gilt für Geschäfte der körpernahen Dienstleistung (z.B. Friseure oder Tattoostudios), außer es ist durch die Behandlung nicht möglich eine Maske zu tragen, dann ist ein Negativ-Nachweis vorzulegen
- Gastronomiebetriebe dürfen nach wie vor nur einen Liefer- oder Abholservice anbieten
- die Kontaktbeschränkungen wurden gelockert: Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sind wieder möglich, Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt
- kontaktfreier Sport ist unter Beachtung der Kontaktbeschränkung möglich, auch Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren dürfen im Freien trainieren
- die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr entfällt
- an den Schulen kann Präsenz- oder Wechselunterricht stattfinden, wenn der Mindestabstand durchgehend eingehalten werden kann. Schüler/-innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen einen negativen Selbsttest vorweisen, der höchstens 48 Stunden alt ist. Kinderbetreuungseinrichtungen dürfen nur öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen stattfindet. Außerschulische Bildung ist weiterhin unter Einhaltung des Mindestabstands und der FFP2-Maskenpflicht möglich
Das oben Genannte gilt ab heute, 07. Mai, bis einschließlich Sonntag, 09. Mai. Ab kommenden Montag, 10. Mai, gelten dann die weiteren Lockerungen, insbesondere für den Einzelhandel und die Gastronomie, des Landes Niedersachsen:
- der Einzelhandel darf öffnen, Kunden/-innen brauchen einen Negativ-Nachweis, jedoch keinen Termin mehr
- die Außengastronomie darf öffnen, Kunden/-innen müssen einen Negativ-Nachweis vorlegen, ab 23 Uhr greift die Sperrstunde
- Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze und andere Beherbergungs-Einrichtungen dürfen öffnen, Gäste müssen beim Einchecken sowie an jedem Aufenthaltstag einen negativen Test vorweisen (Beherbergung erstmal nur für Personen mit Erstwohnsitz in Niedersachsen erlaubt)
Vollständig Geimpfte sowie Genesene müssen, da wo es nötig ist, keinen Negativ-Nachweis vorlegen, sofern sie eine entsprechende Bescheinigung vorlegen können.
(07.05.21)