Lähden: In der Gemeinde Lähden (Samtgemeinde Herzlake) war das hochpathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N1 über Neujahr in einem Geflügelbetrieb nachgewiesen worden. Der Bestand von rund 35.600 Tieren musste daraufhin getötet werden. Nun ist 21 Tage nach der Reinigung und Desinfektion des betroffenen Betriebs in der näheren Umgebung kein neuer Fall aufgetreten, sodass die Schutzzone mit Wirkung ab Montag, 24. Januar, aufgehoben werden kann und Teil der Überwachungszone wird.
Ist die Vogelgrippe in einem Betrieb amtlich festgestellt worden, so sind Restriktionszonen einzurichten. Diese bestehen aus einer Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) von mindestens 3 km Radius um den Ausbruchsbetrieb und einer Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) von mindestens 10 km um den Ausbruchsbetrieb.
Die bislang zwei gewerblichen Betriebe mit 81.600 Stück Geflügel sowie sieben Hobbybetriebe mit 244 Stück Geflügel gehören nach Aufhebung der Schutzzone nunmehr der Überwachungszone an, in der weitere 85 gewerbliche Betriebe mit etwa drei Mio. Stück Geflügel und 70 Hobbyhalter mit 2.097 Stück Geflügel von Restriktionen betroffen sind. Auf Grund der Lage des Ausbruchsbetriebs ist der angrenzende Landkreis Cloppenburg von den Restriktionszonen ebenfalls betroffen.
Es gilt weiterhin die allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügel, die im Landkreis Emsland seit dem 15. November 2021 angeordnet ist. Zudem sind die tierhaltenden Betriebe zur Eigenüberwachung angehalten und sollen einmal täglich ihre Tierbestände auf Veränderungen überprüfen. Besondere Hygienemaßnahmen zum Schutz der Tiere sind ebenfalls einzuhalten.
Die Überwachungszone kann frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung wieder aufgehoben werden.
Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung einschließlich der Darstellung der Restriktionszonen sind auf der Homepage des Landkreis Emsland unter www.emsland.de veröffentlicht.
(Symbolbild)
(PM)
(21.01.22)