Twist:Der Ausbruch der Vogelgrippe in einem Legehennenbetrieb im Landkreis Grafschaft Bentheim hat hinsichtlich der Restriktionszonen auch Auswirkungen auf den Landkreis Emsland. Wegen der Lage des betroffenen Betriebs ragt die Überwachungszone, die sich im Radius von 10 km um den Ausbruchbetrieb befindet, in den Bereich der Gemeinde Twist hinein. Der Landkreis Emsland erlässt zur Festlegung der Überwachungszone auf seinem Gebiet eine Allgemeinverfügung. Diese tritt am 25. Januar in Kraft.
Der im Landkreis Emsland liegende Teil der Überwachungszone umfasst die Ortschaften Neuringe, Bült und Adorf. Es sind insgesamt 59 Tierhalter mit 417.290 Tieren betroffen, davon sind 13 gewerbliche Betriebe mit 416.124 Tieren sowie 46 Hobbyhalter mit 1100 Tieren.
Zu den präventiven Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung des HPAI-Virus gehört die Festlegung von Restriktionszonen (Schutzzone und Überwachungszone) rund um einen Ausbruchsbetrieb. Da die Verbreitung der Geflügelpest auf andere Bestände insbesondere durch den Handel mit betroffenen Tieren, deren Eiern oder sonstigen Produkten erfolgt, ist in den Restriktionszonen der Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Eine Verbreitung kann auch indirekt erfolgen, z. B. durch verunreinigte Fahrzeuge, Personen, Geräte, Verpackungsmaterial, Kontakt zu Wildvögeln usw.
Ebenfalls wird die Teilausstallung für Geflügel untersagt. Weiterhin wird die Aufstallung des Geflügels in der Überwachungszone verfügt. Die besondere Beachtung von Hygienemaßnahmen wird ebenfalls angeordnet. Um einer Virusverschleppung aus infizierten Beständen vorzubeugen, sind die genannten Maßnahmen konsequent durchzuführen.
Nach der Räumung des Ausbruchbestandes im Landkreis Grafschaft Bentheim wird dieser gereinigt und desinfiziert. Tritt 30 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs kein neuer Fall auf wird die Überwachungszone aufgehoben.
Eine Ansicht der Überwachungszone und weitere Informationen sind unter www.emsland.de zu finden.
(Symbolbild)
(PM)
(24.01.25)