Geeste: Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz haben in Niedersachsen eine lange Tradition, um die Lebens- und Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum zu verbessern. Verbesserungen soll es in den Bereichen Agrarstruktur, gemeindliche Entwicklung, Naturschutz und Infrastrukturvorhaben, insbesondere dem Wegebau, geben. Für die konkrete Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Flurbereinigung in Geeste wurde aus der Mitte der Teilnehmergemeinschaft ein Vorstand gebildet. Zum ersten Vorsitzenden wurde Gerd Rosken und zu seinem Stellvertreter Hendrik Brockhaus gewählt.
Die Hauptaufgabe von Flurbereinigungsverfahren ist die Bodenordnung, um konkurrierende Nutzungsansprüche an den Grund und Boden zu entflechten, bedarfsgerechte Grundstücke auszuweisen und landeskulturelle Nachteile zu beheben. Daneben haben Flurbereinigungen den Auftrag zur Landentwicklung, Anlagen zur Verbesserung der Infrastruktur, wie landwirtschaftliche Wege, des Bodenschutzes sowie Projekte zur Landschaftsgestaltung herzustellen.
Bei der Umsetzung von konkreten Projekten wird der Arbeitskreis von der Gemeinde Geeste und dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) unterstützt. Das Flurbereinigungsverfahren wird sich über voraussichtlich zehn Jahre erstrecken.
(14.10.22)