Ab morgen gilt in Niedersachsen Warnstufe 2 und damit weitreichend 2Gplus. Da der Hospitalisierungswert bei 7,6, die Intensivbetten bei 9,7 liegen und die Neuinfektionen eine Inzidenz von 314,4 aufweisen, sind genug Gründe gegeben, die Maßnahmen zu verschärfen. Das bedeutet: alle bisher mit 2G ausgewiesenen Bereiche wie beispielsweise Kino, Gastronomie und Clubs sind ab Mittwoch nur noch für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem aktuellem Negativnachweis zugänglich, also 2Gplus. In Außenbereichen gilt 2G.
Eine Ausnahme sind Weihnachtsmärkte. Dort gilt für Innen- und Außenbereiche 2GPlus. Eine weitere Verschärfung ist die FFP2-Maskenpflicht. Mit Ausnahme von Kinos, Freizeitparks, Kultureinrichtungen und ähnlichem reichen die OP-Masken in Innenräumen nicht mehr aus.
Wer sich testen lassen möchte, um Zutritt zu einem Angebot seiner Wahl zu erhalten, muss mindestens einen zertifizierten Schnelltest wie etwa aus einer Apotheke oder einem Testzentrum vorlegen.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die wieder ausgerufenen Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich. Hier gilt: es dürfen sich maximal 15 Personen treffen, wenn kein 2G-Plus-Nachweis vorliegt. Unter freiem Himmel dürfen sich bis zu 15 Personen ohne 2G treffen.
Unter 18-Jährige sind weiterhin von der 2Gplus- beziehungsweise 2G-Regel ausgenommen. Unter 14-Jährige dürfen noch OP-Masken tragen, Kinder unter 6 sind von der Maskenpflicht nach wie vor befreit.
Die Verschärfung der Maßnahmen bedeutet im Umkehrschluss, dass ungeimpfte Personen vom öffentlichen Leben weitestgehend ausgeschlossen sind. Für bisher nicht impfbare Personen, also Menschen mit medizinischen Kontraindikatoren oder in klinischen Studien, gelten die Einschränkungen nicht. Diese müssen jedoch ein ärztliches Attest und einen negativen PoC-Antigen-Test vorweisen.
Wer sich zu Impfungen informieren möchte oder sich zu einer Impfung entschlossen hat, kann sich an eine niedergelassene Ärztin beziehungsweise einen niedergelassenen Arzt seiner Wahl, an Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Impfteams in Impfzentren und mobilen Einheiten wenden.
Ministerpräsident Stephan Weil betonte gestern: „Es führt kein Weg um eine allgemeine Impfpflicht herum.“ Er stellte aber auch klar, dass die Entscheidung nicht leicht, aber notwendig sei. Um einen ausreichenden Schutz gegen das Coronavirus zu gewährleisten, müssten sich 90 bis 95 Prozent der Erwachsenen impfen lassen. Mit 68,4% vollständig und 71,2% Erstgeimpften bundesweit sind wir davon aber noch weit entfernt. Aus diesem Grund werde die Impfpflicht aktuell auf Bundesebene diskutiert. Weil ist zuversichtlich, dass dort eine praktikable Lösung gefunden wird.
(30.11.21)