Ab heute gelten die Regeln der bundesweiten Weihnachts- und Neujahrsruhe. Für Niedersachsen ändert sich nicht allzu viel. Folgende Regeln sind ab heute zu beachten:
Für private Treffen gilt, dass Geimpfte und Genesene sich mit maximal 10 Personen treffen dürfen. Ungeimpfte dürfen sich nur mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren zählen nicht mit. Das gilt auch für private Treffen in Gaststätten und vergleichbaren Räumlichkeiten. zusätzlich gilt FFP2-Masken- und Kontaktnachverfolgungspflicht außerhalb der eigenen vier Wände. Die Masken müssen dann auch im Sitzen getragen werden.
Insgesamt gelten die Regeln der Warnstufe 3, die vorübergehend ausgerufen wurde. Dazu gehört weitestgehend die 2Gplus-Regel. Es müssen sich also auch geimpfte und genesene Personen testen oder einen Nachweis über eine Boosterimpfung haben. Ausnahmen von der 2Gplus-Regel gelten bei körpernahen Dienstleistungen (Blutspende, Friseure…) und bei sportlichen Aktivitäten, die für das Tierwohl unerlässlich sind. In diesen Fällen gilt die 3G-Regel mit PoC-Test. Außerdem muss überall im für den Benutzerverkehr zugänglichen Raum eine FFP2-Maske getragen werden.
Wenn Betreibende von entsprechenden Einrichtungen ihre Kapazitäten auf 70% Auslastung herunterfahren, dürfen sie unter 2G-Bedingungen öffnen. Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen hingegen müssen komplett entfallen. Das Öffnen von Clubs, Shisha-Bars, Diskotheken und ähnlichem ist ebenfalls untersagt.
3G muss beachtet werden, wenn Personen in Pflege- und Wohnheimen besucht werden wollen, für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und bei Präsenz am Arbeitsplatz. Für letzteres gilt auch: sofern Homeoffice möglich ist, sollte dies auch umgesetzt werden.
Die Warnstufe 3 bleibt vorerst bis zum 15. Januar in Kraft.
(27.12.21)