Was hat noch auf? Welches Geschäft bleibt geschlossen? (Stand 20.03.2020, 17:30 Uhr)
Weiterhin geöffnete Gewerbebetriebe
Einzelhandel für
• Lebensmittel
• Wochenmärkte
• Abhol- und Lieferdienste
• Getränkemärkte
• Apotheken
• Tankstellen, Waschstraße
• Banken und Sparkassen
• Poststellen, Paketannahmestellen
• Reinigungen
• Waschsalons
• der Großhandel
• Zeitungsverkauf (Kiosk)
• Reformhäuser
• Sanitätshäuser
• Drogerien
Einzelhandel und Verkaufsstellen, die auch Tierbedarf anbieten, wie z.B.:
• Fressnapf
• Raiffeisenmarkt
Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich, wie z.B.:
• Optiker und Akustiker
• Ärztlich verordnete Physiotherapie
• Ärztlich verordnete Ergotherapie
• Ärztlich verordnete Podologie
• Ärztlich verordnete Logopädie
• Orthopädischer Schuster
Handwerks- und handwerksähnliche Dienstleistungen, wie z.B.:
• Heizungsmonteure
• Elektriker
• Kfz-Werkstatt
• Fahrradwerkstatt
• Handyreparatur
• Autoverwerter, für gewerbliche Entsorgung
• Baumärkte, Gartenbaumärkte, nur für gewerbliche Kunden (Vorlage Gewerbeschein)
• Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen, Eiscafè, nur Außerhausverkauf und Verzehr innerhalb von 50 m Umkreis um den Betrieb unzulässig
Ausgenommen sind Sitzungen kommunaler Vertreter und Gremien sowie des Landtages und der dazugehörigen Ausschüsse und Gremien
(Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr oder der Aufenthalt an der Arbeitsstätte.)
Zu schließende Gewerbebetriebe
Einzelhandel und Verkaufsstellen, die auch im geringen Umfang Lebensmittel oder Waren des täglichen Bedarfs oder Tierbedarf anbieten, wie z.B.:
• Sonder- und Restpostenbörsen
• 1€-Läden
• Handel von Dekoartikeln
• Angelgeschäfte
• Schreibwaren- und Buchhandel
• Tabakwaren-, Shisha- und E-Zigarettenhandel
• Hundesalon / Hundefriseur
• Frisöre
Dienstleistungen zur Körpermodifikation, wie z.B.:
• Tattoo-Studios u.
• Piercing-Studios
• Fitnessstudios
• Saunen, Dampfbad
• Sonnenstudio
• Salzgrotten
Sämtliche kosmetische Dienstleistungen, wie z.B.:
• Pediküre
• Fußpflege
• Kosmetikstudio
• Maniküre
• Autohäuser, Verkauf von Fahrzeugen
• Kfz-Handel
• Motorradhandel
• Fahrradhandel
• Autoverwerter, den Verkauf betreffend
Fachhandel, wie z.B.:
• Möbelhandel
• Blumengeschäfte
• Floristik
• Dekoartikel
• Matratzenhandel
• Bettenhandel
• Tapeten und Teppichverkauf
• Fotogeschäfte
• Copy-Shops
• Textilfachgeschäfte
• Telekommunikationsgeschäfte
• Elektro- und Sanitärgeschäfte, soweit es um Verkauf und Ausstellung geht
• Spielzeuggeschäfte
• Schmuckhändler und Juweliere
• Schuhgeschäfte
• Reisebüros
Sämtliche private und öffentliche Spielplätze, sowie Freizeitaktivitäten, wie z.B.
• Ponyhöfe
• Indoorspielplätze
• Indoorsoccer- oder Trampolinhalle
Jegliche sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, dazu zählen z.B.:
• Fahrschulen
• Jagdschulen
• Hundeschulen
• Töpferkurse und
• Kurse sonstiger Art
Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen und unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
• der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen
• alle Spielplätze einschließlich Indoor-Spielplätze
• alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern
Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
• Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren
• Alle öffentlichen Veranstaltungen;
Alle Ansammlungen im Freien
(Richtgröße für Ansammlungen: mehr als 10 Personen)
Alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden.
Quelle: Landkreis Emsland