Meppen: Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat gegen den geplanten vierstreifigen Ausbau der E233 im Planungsabschnitt 1 von der A31 bis zur B70 eine Klage angestrengt. Nun teilt der Umweltverband mit, dass das Klageverfahren im Einvernehmen mit dem NABU ruht, weil die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) die Planungsunterlagen überarbeiten will.
„Die Straßenbaubehörde ist auf uns zugekommen und hat gefragt, ob wir damit einverstanden wären, das Klageverfahren ruhen zu lassen. Denn die NLStBV will insbesondere die FFH-Verträglichkeitsprüfung für das faktische FFH-Gebiet „Versener Heidesee“ nachholen und vielleicht auch andere Punkte nacharbeiten“, erklärt Katja Hübner vom NABU-Regionalverband Emsland/ Grafschaft Bentheim. „Wir sind damit einverstanden, weil wir froh sind, dass nun der hohe naturschutzfachliche Wert des „Versener Heidesees“ offensichtlich anerkannt wird und berücksichtigt werden soll. Die Bereitschaft der Behörden, die Unterlagen zu überarbeiten, zeigt aber auch deutlich, dass wir da ein gewichtiges Argument in unserer Klagebegründung vorgetragen haben und die Einsicht gereift ist, dass die Klage des NABU vor dem Bundesverwaltungsgericht – zumindest in diesem Punkt – Erfolg haben würde. Insofern sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung und in der Erforderlichkeit des Klageverfahrens bestätigt,“ so die Umweltschützerin. Wie lange es dauert, bis die Überarbeitung abgeschlossen ist, ist dem NABU nicht bekannt. Aber auf jeden Fall werde man dann die neuen Planungsunterlagen wieder kritisch prüfen, verspricht der NABU.
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(PM)
(26.09.24)