Nach der heutigen Bund-Länder-Konferenz ist klar, dass der Lockdown verlängert wird. Von Verschärfungen kann jedoch nur kaum die Rede sein. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
– In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig medizinische Masken getragen werden. Dazu zählen sogenannte OP-Masken oder Masken mit den Standards KN95/N95 oder FFP2. Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung, beispielsweise aus Stoff, reicht nicht mehr aus.
– Arbeitgeber müssen den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice ermöglichen, sofern es die Tätigkeiten zulassen.
– Schulen und Kitas bleiben geschlossen.
– Weiterhin sind private Treffen mit einer weiteren nicht zum Hausstand gehörenden Person erlaubt.
– Gottesdienste jeglicher Glaubensrichtungen sind unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt. So gilt z.B. eine Maskenpflicht und der Mindestabstand muss eingehalten werden. Veranstaltungen müssen den zuständigen Behörden angemeldet werden – vor allem, wenn mehr als 10 Personen zusammenkommen.
Der Lockdown wurde vorerst bis zum 14. Februar verlängert.
(19.01.21)