Winterdienst im Papenburger Stadtgebiet
Papenburg: Durch Schneefall und eintretende Glätte ergeben sich im Straßenverkehr insbesondere für Fußgänger und Radfahrer erhöhte Gefahrensituationen, wenn Verkehrssicherungspflichtige ihrer Räum- bzw. Streupflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommen. Grundstückseigentümer werden daran erinnert, die folgenden Punkte beim Winterdienst besonders zu beachten:
- Bei Schneefall sind Rad- und Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege mit
einer geringeren Breite als 1,00 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,00 m
von Schnee und Eis freizuhalten.
- Ist ein Gehweg, Radweg oder gemeinsamer Rad- und Gehweg nicht vorhanden, so ist ein
ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn oder, wo ein Sei-
tenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.
- Ist über Nacht Schnee gefallen bzw. Glätte eingetreten, muss die Reinigung bzw. das
Streuen werktags bis 07.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr durchgeführt sein. Das
Schneeräumen und Streuen ist bis 20.00 Uhr bei Bedarf zu wiederholen.
- Öffentliche Verkehrsflächen sind bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mit-
teln zu streuen. Zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen schädliche Chemikalien nicht
verwendet werden. Streusalz ist nur in Ausnahmefällen zu verwenden, wenn mit anderen
Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann.
– Bei eintretendem Tauwetter sind die Gehwege einschl. gemeinsamer Rad- und Gehwege
von vorhandenem Eis zu befreien. Rückstände von Streumaterial sind zu beseitigen, wenn
Glättegefahr nicht mehr besteht.
(PM)
(Symbolbild)
(05.01.26)