Sechs Hundewelpen entdeckten Osnabrücker Zöllner bei einer Fahrzeugkontrolle am 6. Februar 2019 auf der Autobahn A30 nahe Gildehaus in einem zuvor aus den Niederlanden eingereisten PKW.
Die Reisenden gaben an, für eine Woche als Touristen in Amsterdam gewesen zu sein. Der 37-jährige Beifahrer hielt dabei einen Hundewelpen auf seinen Schoß.
Bei der Durchsicht des Wagens fanden die Ermittler im Kofferraum fünf weitere Welpen. Hierbei handelte es sich nach Angaben der beiden Personen um American Staffordshire Terrier im Alter von jeweils fünfeinhalb Wochen. Die Welpen hatten sie auf einem Markt in Amsterdam für jeweils 300 Euro gekauft. Einen Kaufvertrag und weitere Dokumente wie ein EU-Heimtierausweis konnten nicht vorgelegt werden.
Die Zöllner verständigten das zuständige Veterinäramt. Von dort wurde angeordnet, dass die Welpen der Obhut eines Hundepflegedienstes unterstellt werden, wo die Tierärzte weiter Untersuchungen und erforderliche Impfungen vornehmen.
Die osteuropäischen Reisenden konnten ihre Fahrt fortsetzen und haben nun die Möglichkeit die Hunde wieder in Empfang zu nehmen, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist, die notwendigen Unterlagen beibringen. Zusätzlich müssen sie für die Kosten von bis zu 6.000 Euro aufkommen, die sich aus Impfungen und Unterbringungskosten zusammensetzen.
Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten.
Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Das bedeutet, dass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen können.
Wo erhalte ich weitere Informationen? Bitte informieren sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Veterinärbehörden über die zu beachtenden tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften. Weiterführende wichtige Informationen, u.a. auch zu den für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen zugelassenen Einreiseorten, erhalten sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, bei den zuständigen veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen in Deutschland oder bei den für den Wohnsitz zuständigen Veterinärbehörden.
Bild: Hauptzollamt Osnabrück
(07.02.19)