Osnabrück: Am 15. November 2019 fand eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Wach- und Sicherheitsgewerbe statt. Ziel der Überprüfung war die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Das Hauptzollamt Osnabrück beteiligte sich daran mit 66 Beamtinnen und Beamten. Die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Standorte Osnabrück, Nordhorn und Lohne befragten Arbeitnehmer des Wach- und Sicherheitsgewerbe nach ihren Beschäftigungsverhältnissen, überprüften Mindestlohnbestimmungen und Aufenthaltstitel.
Nach ersten Erkenntnissen haben sich in 23 Fällen Unstimmigkeiten ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in sechs Fällen um den Verdacht, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In drei Fällen ermitteln die Beamten wegen Sozialleistungsbetrug. Darüber hinaus besteht in 13 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und dass in einem Fall der Verdacht der Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt.
„Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
Foto: Hauptzollamt Osnabrück
(20.11.19)