Haselünne: Ein weiterer Ausbruch von Geflügelpest ist im Bereich der Stadt Haselünne durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt worden. Es handelt sich um einen Legehennenbetrieb im unmittelbaren Umfeld eines bereits betroffenen Putenmastbetriebs. Der aktuelle Betrieb hatte rund 14.250 Legehenne aufgestallt, die inzwischen fachgerecht getötet wurden. Der Landkreis Emsland hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Dienstag, 23. Dezember, in Kraft tritt, und tierseuchenrechtliche Maßnahmen anordnet.
Darunter fällt die Einrichtung von Restriktionszonen (Schutzzone und Überwachungszone). Die Schutzzone beschreibt einen Radius von 3 km um den Ausbruchsbetrieb; die Überwachungszone liegt in einem Umkreis von 10 km um den betroffenen Betrieb. In der Schutzzone liegen 14 gewerbliche Betriebe mit rund 354.800 Stück Geflügel und fünf Hobbyhaltungen mit über 430 Tieren. 94 gewerbliche Betriebe mit über 3,1 Mio. Tieren und 142 Hobbyhaltungen mit rund 2380 Stück Geflügel sind von der Überwachungszone betroffen.
Der überwiegende Teil der Betriebe liegt in den Restriktionszonen, die bereits am vergangenen Donnerstag (18. Dezember) im Bereich der Stadt Haselünne wegen einer Geflügelpestinfektion in einem Putenmastbetrieb mit etwa 10.750 Putenhähnen eingerichtet worden waren. Es kommen leidglich einzelne Betriebe im nördlichen Bereich der Restriktionszonen hinzu. Ausgenommen von der Überwachungszone ist weiterhin das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) nordwestlich des Ausbruchsbetriebes.
Frühestens 21 Tage nach der Reinigung des Betriebs, kann die Schutzzone aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil der Überwachungszone, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.
(PM)
(22.12.25)