Landkreis Cloppenburg: In der Stadt Friesoythe wurde ein weiterer Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza mit dem Erreger H5N1 in einem Putenbetrieb nachgewiesen. Den Ausbruch hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Der Bestand mit 10.100 Puten wurde tierschutzgerecht getötet und wird nun geräumt und der Stall desinfiziert. Somit sind im Landkreis Cloppenburg bisher drei Ausbruchsbetriebe mit insgesamt 57.200 Tieren (19.500 Puten und 37.700 Enten) betroffen. Um die Fundstelle mit dem positiven Virusnachweis wurden ab heute Morgen (14. November), 00:00 Uhr, als Sperrzone eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) und eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) festgelegt. Als Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) wird das Gebiet um den Seuchenbestand mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt. Um die Schutzzone wird mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Seuchenbestand eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) festgelegt. In der gesamten Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) ist die Teilausstallung untersagt. Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 % der Tiere erkranken und sterben. Dies führt zu hohen Leiden und Schäden bei den betroffenen Tieren. Die wirtschaftlichen Verluste sind ebenfalls entsprechend hoch. Kranke Tiere scheiden den Erreger massenhaft mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeit aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an. Auch Eier, die von infizierten Tieren gelegt werden, können virushaltig sein. Bei der hochpathogenen Aviären Influenza handelt es sich insofern um eine hochansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annimmt, hohe Tierverluste verursacht und deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann. Der Landkreis Cloppenburg hat ferner eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Verbots der Wiedereinstallung zum Schutz gegen die Aviäre Influenza erlassen. Geflügelbestände innerhalb des Gebietes der Gemeinden Barßel, Bösel, Garrel und Saterland sowie der Stadt Friesoythe dürfen ab dem 15.11.2021 frühestens 30 Tage nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand oder der jeweiligen Vogelhaltung oder im Falle leerstehender Gebäude oder Einrichtungen zur Haltung von Vögeln frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung wiederbelegt werden. Die Geflügeldichte beträgt in den betroffenen Gemeinden deutlich mehr als 500 Stück Geflügel pro Quadratkilometer. So beträgt die Geflügeldichte in der Stadt Friesoythe ca. 18.691,388 Tieren pro Quadratkilometer. Bei der festgestellten Influenza handelt es sich ferner um eine hoch ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, die eine sehr hohe Ausbreitungstendenz und Mortalität aufweist und schnell epidemische Ausmaße annimmt. Aufgrund der zwingend vorzunehmenden Tötung eines infizierten Bestandes sind hohe wirtschaftliche Schäden die Folge. Die Eindämmung der Geflügelpest lässt sich nur erreichen, wenn neben der genauen Beachtung der Restriktionen in der festgesetzten Schutzzone und der Überwachungszone und einer konsequenten Bekämpfung festgestellter Seuchenbestände die Populationsdichte in nennenswertem Umfang verringert werden kann. Die dadurch erreichten Abstandsvergrößerungen unter den Beständen erschweren dem Virus, sich weiter auszubreiten.
(PM)
(Symbolbild)
(14.11.21)