AfD-Einstufung als rechtsextrem ist zulässig
Der niedersächsische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD vorläufig als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ einstufen. Medienberichten zufolge hat das Verwaltungsgericht Hannover einen entsprechenden Eilantrag der Partei abgewiesen. Diese Bewertung entspricht inhaltlich der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“. Nach Angaben des Berichts begründete das Gericht die Entscheidung damit, dass innerhalb des Landesverbandes ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild erkennbar sei. Der Beschluss im Eilverfahren ist noch nicht rechtskräftig; die AfD kann dagegen Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
(Symbolbild)
(PM)
(01.06.26)