Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat das Ermittlungsverfahren gegen die Leiterin der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim eingestellt. Ihr war vorgeworfen worden, anlässlich einer privaten Bosselveranstaltung in Lingen am 06.03.2026 dem dort erhobenen Vorwurf der sexuellen Belästigung gegen einen 37-Jahre alten Polizeibeamten der betreffenden Polizeiinspektion vorwerfbar nicht in der gebotenen Weise nachgegangen zu sein.
Nach den durchgeführten Ermittlungen, im Zuge derer eine Vielzahl an Zeugen vernommen wurde, ließ sich jedoch nicht erhärten, dass sie an dem Abend zum maßgeblichen Zeitpunkt ihrer Kenntniserlangung von einer verfolgbaren Straftat ausgehen musste. Sie hat sich aufgrund der ihr gegenüber getätigten Aussagen nicht veranlasst sehen müssen, einen Anfangsverdacht wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung gegen den 37-Jahre alten Polizeibeamten anzunehmen.
In diesem Zusammenhang teilt die Polizeidirektion Osnabrück: „Mit diesem Ergebnis des Strafverfahrens wird das Verbot der Führung der Amtsgeschäfte aufgehoben und die Leitende Polizeidirektorin bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens in einem Projekt bei der Polizeidirektion eingesetzt.“
Auf die fortgeltende Unschuldsvermutung wird hingewiesen.
(PM)
Symbolbild
(03.09.26)