Emsland/Grafschaft Bentheim: Breite Reifen, auffälliges Design und ein Elektroantrieb: Fahrzeuge, die umgangssprachlich häufig als „Fatbikes“ bezeichnet werden, sind insbesondere bei jungen Menschen zunehmend im Straßenverkehr zu sehen. Doch nicht jedes Fahrzeug mit breiten Reifen ist rechtlich gleich einzuordnen – und nicht jedes elektrisch angetriebene Zweirad darf ohne Weiteres im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden.
Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim hat deshalb in den vergangenen Wochen verstärkt Kontrollen mit dem Schwerpunkt auf Zweiräder und elektrisch angetriebene Fahrzeuge durchgeführt. Im Fokus standen dabei neben sogenannten Fatbikes insbesondere leistungsstarke Offroad-E-Bikes, manipulierte oder technisch veränderte E-Scooter sowie Kleinkrafträder.
Wir berichteten bereits mehrmals über verschiedenste Kontrollaktionen mit immer wiederkehrenden Feststellungen von manipulierten Fahrzeugen. Nun kam es auch bei einem Sonderdienst am 27. August 2026 im Bereich des südlichen Emslands und der Grafschaft Bentheim zu weiteren Kontrollen. Insgesamt stellten die Einsatzkräfte vier Straftaten und zwölf Verkehrsordnungswidrigkeiten fest.
Die Resonanz aus der Bevölkerung war dabei durchweg positiv. Mehrfach suchten Bürgerinnen und Bürger während der Kontrollen das Gespräch mit den Einsatzkräften und begrüßten den Schwerpunkt.
Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern die tatsächliche technische Ausführung Die Bezeichnung „Fatbike“ beschreibt zunächst keine eigenständige rechtliche Fahrzeugklasse. Ursprünglich handelt es sich dabei um Fahrräder mit besonders breiten Reifen. Viele der heute im Straßenverkehr auffälligen Fahrzeuge unterscheiden sich jedoch deutlich von klassischen Fahrrädern oder Pedelecs.
Entscheidend für die rechtliche Einordnung ist daher nicht, wie ein Fahrzeug aussieht oder wie es beworben wird, sondern unter anderem seine tatsächliche Motorleistung, die mögliche Höchstgeschwindigkeit und die technische Bauart.
Ein klassisches Pedelec gilt grundsätzlich als Fahrrad, wenn der Motor lediglich unterstützend wirkt und die Unterstützung bei 25 km/h endet. Fahrzeuge, die selbstständig beschleunigen oder deutlich höhere Geschwindigkeiten erreichen können, können hingegen rechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen sein. In diesen Fällen können – abhängig von der konkreten Fahrzeugart – unter anderem eine Betriebserlaubnis beziehungsweise Zulassung, ein Versicherungsschutz sowie eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich sein. Geschwindigkeiten von bis zu rund 100 km/h Wie ernst die Polizei die Entwicklung nimmt, zeigen auch zwei Kontrollen vom 20. August.
Im Rahmen eines anderen Einsatzes in Schüttorf in der Nacht vom 19. auf den 20. August wurde ein 16-Jähriger auf einem leistungsstarken Offroad-E-Bike festgestellt. Nach ersten Erkenntnissen verfügte das Fahrzeug über keinen Versicherungsschutz. Der Jugendliche war zudem nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Eine erste Überprüfung vor Ort ergab eine Geschwindigkeit von rund 100 km/h. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und einer weiteren technischen Überprüfung zugeführt.
Auch ein 17-Jähriger wurde in dieser Nacht mit einem technisch veränderten E-Scooter kontrolliert. Das Fahrzeug verfügte über keinen Versicherungsschutz. Eine erste Überprüfung ergab eine mögliche Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h. Zudem wurden technische Veränderungen festgestellt. Der E-Scooter wurde ebenfalls sichergestellt.
Die Fälle zeigen aus Sicht der Polizei deutlich, dass es sich bei einigen dieser Fahrzeuge längst nicht mehr um harmlose Freizeitgeräte handelt.
Hohe Geschwindigkeiten – kaum Schutz
Besonders kritisch sieht die Polizei, dass leistungsstarke Zweiräder teilweise ohne Helm und ohne weitere Schutzkleidung genutzt werden. Während ein Fahrrad oder ein E-Scooter auf den ersten Blick harmlos wirken kann, verändern sich die möglichen Folgen eines Unfalls mit steigender Geschwindigkeit erheblich.
Wer mit Geschwindigkeiten von 50, 80 oder möglicherweise sogar rund 100 km/h unterwegs ist, bewegt sich nicht mehr in einem Bereich, der mit einem gewöhnlichen Fahrrad vergleichbar ist. Gerade bei Jugendlichen besteht dabei die Gefahr, dass die tatsächliche Geschwindigkeit und die damit verbundenen Risiken unterschätzt werden.
„Bei diesen Kontrollen geht es nicht darum, jungen Menschen den Spaß an ihren Fahrzeugen zu nehmen“. „Uns geht es um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Wer mit einem leistungsstarken Fahrzeug unterwegs ist, trägt eine große Verantwortung – für sich selbst, aber auch für andere.“
Ein Sturz oder eine Kollision kann bei hohen Geschwindigkeiten schwerste Folgen haben. Dabei geht es nicht nur um die Person, die das Fahrzeug fährt. Auch Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende oder andere Verkehrsteilnehmer können durch ein unkontrolliertes oder technisch leistungsstarkes Fahrzeug gefährdet werden.
Auch Eltern sollten genau hinschauen
Die Polizei appelliert deshalb ausdrücklich an Eltern und Erziehungsberechtigte, sich vor dem Kauf oder der Nutzung eines elektrisch angetriebenen Zweirads genau mit dessen technischen Eigenschaften und der rechtlichen Einordnung zu beschäftigen. Insbesondere bei Fahrzeugen, die über das Internet oder aus dem Ausland bezogen werden, kann es Unterschiede zwischen der Werbung, der tatsächlichen technischen Leistung und der rechtlichen Zulässigkeit im öffentlichen Straßenverkehr geben.
Eltern sollten sich daher nicht allein darauf verlassen, dass ein Fahrzeug äußerlich wie ein Fahrrad, ein E-Bike oder ein E-Scooter aussieht. Entscheidend ist, was technisch tatsächlich möglich ist. „Wir möchten verhindern, dass junge Menschen oder ihre Eltern erst nach einem Unfall oder nach einer Polizeikontrolle feststellen, welche Folgen die Nutzung eines solchen Fahrzeugs haben kann“. „Im Zweifel sollte vor der Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum geklärt werden, welche Vorschriften für das jeweilige Fahrzeug gelten.“
Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim wird die Kontrollen von Zweirädern und elektrisch angetriebenen Fahrzeugen auch weiterhin fortsetzen. Neben der Ahndung von Verstößen steht dabei insbesondere die Prävention im Mittelpunkt.
Denn hinter jedem technisch veränderten oder leistungsstarken Zweirad sitzt ein Mensch. Und die Polizei möchte verhindern, dass aus einer vermeintlich schnellen Fahrt ein Unfall mit Folgen wird, die ein ganzes Leben verändern können.
(Symbolbild)
(PM)
(28.08.26)